2023-04-17 MAZ | Sicherheit fürs „Freiland“: Potsdamer Politik soll Erbbaurecht beschließen

Jugendzentrum in Potsdam

Sicherheit fürs „Freiland“: Potsdamer Politik soll Erbbaurecht beschließen

Das soziokulturelle Zentrum in Potsdam soll Erbbaurecht erhalten.

Nach zwölf Jahren sollen die kurzfristigen Verträge ein Ende haben: Das Potsdamer Jugend- und Kulturzentrum „Freiland“ könnte noch in diesem Jahr einen Erbbaurechtsvertrag erhalten. Den Stadtwerken gehört das Grundstück – dort dürfte man von den Plänen begeistert sein.

Saskia Kirf

Saskia Kirf

17.04.2023, 18:11 Uhr

Innenstadt. Seit mehr als zehn Jahren ist es in Potsdam etabliert, jetzt soll das soziokulturelle Zentrum „Freiland“ einen Erbbaurechtsvertrag über das von ihm genutzte Grundstück erhalten. Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert strebt einen Sofortbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung Anfang Mai an.

In einem Brief, der der MAZ vorliegt, informiert er den SVV-Vorsitzenden darüber und erbittet eine Vorabbehandlung in den Ausschüssen für Kultur, Rechnungsprüfung und Jugendhilfe sowie im Hauptausschuss.

Jahresverträge, die keinem gefallen

Bisher ist das „Freiland“ ein Pächter der Stadtwerke: Sie sind Eigentümer des rund 10.000 Quadratmeter großen Geländes in der Friedrich-Engels-Straße. Doch das kommunale Unternehmen will schon seit vielen Jahren die Verantwortung für das „Freiland“ abgeben – zugleich hat dessen Betreiber, die Cultus UG, selbst größtes Interesse an mehr Unabhängigkeit und damit einer langfristigen Absicherung.

Die Idee der Erbbaurechts ist entsprechend nicht neu, Ex-Stadtwerkchef Horst Müller-Zinsius hatte sie bereits 2018 ins Gespräch gebracht. Damals hatten die Stadtverordneten den Oberbürgermeister dazu aufgefordert, „einen Lösungsvorschlag zur bruchlosen und langfristigen Weiterführung“ des „Freilands“ zu erarbeiten. Ein externer Gutachter empfahl den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zwischen den Stadtwerken und der Cultus UG.

Potsdams Politik kennt keine Einzelheiten

Erbbaurecht, umgangssprachlich auch oft als Erbpacht bezeichnet, ist ein langfristiger Pachtvertrag über ein Grundstück, auf dem der Pächter Veränderungen vornehmen darf. Er darf also zum Beispiel neue Gebäude darauf bauen, ohne, dass ihm der Grund und Boden gehört.

Allerdings enthält das Schreiben des Oberbürgermeisters keine Details, nach MAZ-Informationen liegen auch den Stadtverordneten keine Einzelheiten oder der Vertrag vor. Dieser könnte jedoch entscheidend sein, denn der Pächter zahlt dem Eigentümer regelmäßig einen Erbzins. Dessen Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt.

Indes drängt die Zeit. Der Sofortbeschluss der Stadtverordneten im Mai ist notwendig, um die neuen Verträge in der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke am 30. Juni zu behandeln. Drei Monate später läuft der bisherige reguläre Pachtvertrag zwischen den Stadtwerken und der Cultus UG aus.

Quelle: MAZ Online vom 17.04.2023

2023-04-17_MAZ_Sicherheit_freiLand.pdf (1,6 MB)

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