Vorsicht vor dem Sonderprogram für Selbständige der ILB

Wie an verschiedensten Stellen berichtet, brüstet sich das Land Brandenburg ja mit dem scheinbar unkomplizierten Sonderprogramm für Selbständige und der angeblichen Unkompliziertheit der Abwicklung. Nun wurde allerdings zurückgerudert: nach Presseberichten gibt die ILB zu, dass aufgrund der Unterdeckung des Programs und des Einspringens des Bundes zur Absicherung der Deckungslücke besonders für Solo-Selbständige die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese rückwirkend ihre Bedürftigkeit nachweisen müssen (u.a. über Betriebskosten) und das Geld unter Umständen zurückgezahlt werden muss. Welche Umstände das genau sind, bleibt bisher offen.

Vielleicht nicht ganz so unwichtig zu wissen…

Danke! Meine Recherchen zum Thema führen auch zu dem Ergebnis, das Geld mit Vorsicht zu behandeln…siehe auch: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/

"Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie:

  • geschäftliche Telekommunikationskosten
  • gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten
  • Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
  • Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
  • Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
  • laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
  • Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Kosten für Marketing, Werbung u.ä.
  • Beiträge an Berufsgenossenschaften
  • Warenbestellungen
  • Sonstiges

Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) können nicht erstattet werden.

Für Soloselbstständige gilt: Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig, [wir bitten hierfür einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern zu stellen.]

Dreist! Groß rumtönen und dann doch auf Hartz IV verweisen…

Hier mal zwei Petitionen, die das Thema betreffen:

Jetzt unterzeichnen: Corona-Hilfen für Solo-Selbständige ändern!

Jetzt unterzeichnen: Corona-Hilfen für Solo-Selbständige ändern!

Wegen Corona: Keine Aufträge, kein Einkommen. Von den versprochenen Hilfen dürfen Solo-Selbständige weder Miete …

Hilfen für Freiberufler und Künstler während des „#Corona-Shutdowns“ - Online-Petition

Hilfen für Freiberufler und Künstler während des „#Corona-Shutdowns“ - O…

UPDATE 24.04.2020 Die Zeichnungsfrist der untenstehenden Petition wurde bis zum 01.05.2020 verlängert. Zwar sind…

Heute 15h tagt der Wirtschaftsausschuss der Stadt zu dem Thema:

Landtag Brandenburg: 5. (öffentliche) Sitzung (Sondersitzung) des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Landtag Brandenburg: 5. (öffentliche) Sitzung (Sondersitzung) des Aussch…

Und hier eine Art Selbsthilfe-Plattform:

Lohnt es sich gegen die Richtlinienänderung zu klagen?

Was versteckt sich hinter den ILB-FAQs, etc…

Erfahrungsaustausch: Corona-Hilfen für Selbstständige in Brandenburg

Erfahrungsaustausch: Corona-Hilfen für Selbstständige in Brandenburg

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabe-Praxis der Corona-Hilfen für…

Das ist wirklich dreist und eine sehr miese Nummer. Ein Freund von mir, Musiker, hatte anfang April den antrag gestellt, als die neuen Richtlinien anscheinend eingearbeitet worden sind. Ein Kollege von ihm noch Ende März. Der hat Geld bekommen. die setzen die Leute jetzt echt auf ihr scheiß sanktionssystem Hartz4 . es ist eine miese Gesellschaft…Bei meinem Freund kam also folgende mail und folgendes dokument vor kurzem zurück: sorry ich kopiere es mal ganz rein auch wenn karl die sachen ja schon gepostet hat:

sehr geehrter Herrxxx

mit der Soforthilfe soll Unternehmern in wirtschaftlichen Notlagen geholfen werden. Dies setzt voraus, dass für alle Antragsteller klar ist, wann ihnen diese finanzielle Unterstützung zusteht. So setzt der Verwendungszweck der Soforthilfe zwingend einen glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass und damit im Zusammenhang stehende existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeite n des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass nur unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehende Aufwendungen als Schaden herangezogen werden können.

Mit Neufassung der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg ,Corona-Soforthilfen`` auf Basis der d urch den Bund veröffentlichten Vollzugshinweise wurde der Nachweis des erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwands zur Schadensermittlung bestimmt. Mit Veröffentlichung am 02.04.2020 wurde die aktuelle Richtlinie vom 31.03.2020 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie vom 25.03.2020 wurde gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Damit wurde festgelegt, dass vorliegende Anträge ab diesem Zeitpunkt nach Maßgabe der neuen Richtlinie bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie die entsprechende Regelung unter Ziffer 2.2. der aktuellen Richtlinie:

,Der Antragsberechtigte muss versichern, dass er durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).``

Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie:

? geschäftliche Telekommunikationskosten
? gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizungs- und sonstige Nebenkosten
? Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
? Kfz-Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
? Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
? laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
? Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
? Kosten für Marketing, Werbung u. ä.
? Beiträge an Berufsgenossenschaften[Tabelle Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und
? Warenbestellungen
? Sonstiges

Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten für Beschäftigte) können nicht erstattet werden.

Für Soloselbständige gilt: Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Der Bund hat hierzu mitgeteilt, dass derartige Leistungen bereits durch andere Programme abgedeckt sind. Der Bund hat sich bei der Gestaltung des Programms bewusst dafür entschieden, dass für die Kosten des privaten Lebensunterhalts inklusive der Miete der Privatwohnung ein vereinfachter Zugang zu Leistungen der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch II) ermöglicht werden soll. Der Antrag ist einfach per E-Mail beim Jobcenter möglich. Temporär wird weder eine Vermögensprüfung durchgeführt noch eine Aufgabe der Selbstständigkeit verlangt. Auf den Vorrang der Arbeitsvermittlung wird ebenso verzichtet, wie auf die Überprüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung - diese werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Weitere Hinweise dazu unter www.bmas.de.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Ermittlung des Liquiditätsengpasses erforderlich.

Wir bitten Sie, die Schadensermittlung anhand einer einfachen Einnahmen-/Ausgabenberechnung bzw. Liquiditätsplanung zu dokumentieren.

Anbei erhalten Sie hierzu ein Formblatt. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt innerhalb von fünf Werktagen an die E-Mail-Adresse Ihres Sachbearbeiters zurück. Anderenfalls werden wir Ihren Antrag auf Basis der vorliegenden Angaben entscheiden.

Bitte bewahren Sie die Dokumentation für eventuelle Nachprüfungen auf.

Desweiteren benötigen wir von Ihnen einen Steuerbescheid und die Zuteilung einer Steuernummer.

Mit freundlichen Grüßen

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Tabelle Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand.docx (53,6 KB)

Und alle die im März beantragt haben und Geld bekommen haben, müssen zurückzahlen, wenn da nichts geändert wird…

Siehe hier:

ILB.de

Ich habe meinen Antrag vor dem 02. April 2020 gestellt, im Bescheid wird jedoch auf eine Richtlinie vom 31. März 2020 (veröffentlicht am 02. April 2020) Bezug genommen?

Maßgeblich ist nicht das Datum des Antragseingangs, sondern der Zeitpunkt der Bewilligung. Die zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie ist anzuwenden. Da es sich bei der Soforthilfe um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Anspruch besteht, gibt es auch bei zuvor gestellten Anträgen keinen Vertrauensschutz.

Wir haben diese Mail im office-Postfach. Ich kenne den deutsche Kulturrat nicht und kann das nicht einordnen. Anyone else?
Aber es passt thematisch hierher und vielleicht bietet es für den Einen oder die Andere einen Ansatz.
Hugs, C.

Liebe Kolleginnen, Veranstalterinnen, Künstler*innen! Liebe Kulturschaffende!

Leider wird die finanzielle Situation für viele von uns immer dramatischer und die Bürokratie-Krake bewegt sich nur langsam!

Es ist nach wie vor Status Quo: Wir Solo-Selbständigen dürfen weiterhin von den 9.000€ „Soforthilfe“ (f. April-Juni) so gut wie nichts zum (Über-)Leben verwenden!

Und wer von uns dann ALG II/Hartz IV beantragen muss - weil das „Hilfsgeld“ so oder so vorne und hinten nicht reicht - wird auf sein verwertbares Vermögen geprüft!

D.h., wer mehr als 60.000€ (für die erste Person, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft 30.000€) Ersparnisse hat – dazu zählen private Lebens- u. Rentenversicherungen, Aktien, Sparbuch, Immobilien… – MUSS diese zuerst aufbrauchen! Somit wird die KOMPLETTE ALTERSVORSORGE vernichtet !

Um das zu verhindern, sollten wenigstens folgende Minimalforderungen durchgesetzt werden:

a) Die „Soforthilfe“ muss auch für Miete, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen! ( Nicht nur f. gewerbliche Zwecke, Auto-Leasing o. ä.)

b) Die Altersvorsorge darf bei Antrag auf Grundsicherung/ALG II NICHT in die Vermögensprüfung einfließen! Also: Altersvorsorge raus aus der Vermögensprüfung!

c) Von der Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bei Solo-Selbständigen MUSS abgerückt werden! Denn so wie jetzt, ist es ein massiver Eingriff ins Privatleben von Paaren/Familien.

Lösungsvorschlag: Gerecht und unbürokratisch wäre eine dem Kurzarbeitergeld ähnliche Regelung: Jahreseinkommen geteilt durch 12 (Monate) mal 60% bzw. 67%!
Diese faire und unbürokratische Regelung - die sogar für 450-Euro-Jobber angewendet wird (!) - kann auch mit einer Obergrenze (bspw. 2.500€-3.000€ monatl.) versehen werden.

Der dt. Kulturrat hat sich mit der Meldung am vergangenen Donnerstag zu seinem Imageprojekt „ Kulturinfrastrukturfonds“ selbst bloßgestellt und seine Unfähigkeit endgültig bewiesen:

Zitat: „… der Kulturinfrastrukturfonds soll bis mindestens zum 31.12.2021 angelegt und entsprechend finanziell ausgestattet sein…“ ! - Bis dahin sind wir verhungert - !

Seit gestern steht fest, dass Schauspieler und Musiker an kommunalen Theatern und Orchestern jetzt auch Kurzarbeitergeld bekommen.

Mittlerweile sind es also nur noch wir freischaffenden Agenturen, unsere Künstlerinnen und unsere Partnerinnen in den Theatern/Veranstaltungsorten, die praktisch keine finanzielle Hilfe bekommen!

Es ist wichtiger denn je den dt. Kulturrat weiterhin aufzufordern, UNSERE Interessen (und nicht nur die der subventionierten Hochkultur) endlich wahrzunehmen und zu vertreten!

Deshalb schreibt bitte (neben Petitionen und FB-Aktionen) persönlich an den dt. Kulturrat (Gabriele Schulz g.schulz@kulturrat.de ; Susanne Keuchel s.keuchel@kulturrat.de ; Boris Kochan b.kochan@kulturrat.de ; Ulrike Liedtke u.liedtke@kulturrat.de und den Geschäftsf. O. Zimmermann post@kulturrat.de), falls ihr das nicht eh schon gemacht habt!

Und schreibt bitte auch an eure Abgeordneten ! (Morgen gibt es eine Videokonferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder zum Thema „Kultur“! Da sollten WIR zur Sprache kommen!)

Hier ein Link, wo ihr eure/n Abgeordnete/n im Bundestag findet (Link anklicken und eure PLZ eingeben – dann erscheint eine Maske zum Ausfüllen):Deutscher Bundestag - Abgeordnete

  • Am besten in der Suchfunktion u.a. auch Monika Grütters, Hubertus Heil und Peter Altmaier und euren Ministerpräsidenten eingeben und anschreiben!

Die Bundestagsabgeordneten können die Mails in dieser Maske nicht ablehnen oder spammen :slight_smile: - Eine Beispiel-Mail habe ich - zur freien Verwendung - angefügt!

Zeigt euch bitte solidarisch mit denen, die seit acht Wochen Nullkommanull Euro verdienen. Denn: Wir sitzen alle im selben Boot!

Mit solidarischen Grüßen

Thomas Schweinsberg
PS: Wer weiß gute Fach-Anwälte (die man über einen Fundraising-Solidar-Fonds bezahlen könnte)?

cid:image001.png@01CF80B4.2B370B50 K.u.L.T.u.S.- Agentur - Und die Kultur ist b u n t
Künstlerinnen-Agentur und Management in den Bereichen
Kleinkunst, Kabarett, Comedy, Lesungen und Schauspiel.
Thomas Schweinsberg

mobil: 0178/888 7417
e-mail: info@kultus-agentur.de
web: www.kultus-agentur.de

Beispiel-Mail an MdB.docx (18,0 KB)

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Hallo,

also der Deutsche Kulturrat hat schweres kulturpolitisches Gewicht, da er der „Spitzenverband“ der Bundeskulturverbände ist, über die dann aber auch wiederum alle „kleineren“ Kulturverbände organisiert sind. (wir sind da auch drin mit dem Dachverband Tanz).

Unterteilt in Sektionen, die eigenständig arbeiten und dann wiederum Beschlüsse oder Forderungen an die „Spitze“ weitergeben. Er ist Sparten-übergreifend. Eine wichtige Institution - also wenn die jetzt Druck machen, könnte das was werden! Er bezieht auch immer klare Position gegen AfD& Konsorten - da ja auch gerade der Kulturbereich von denen stark angegriffen wird.

Zu Corona haben die eine sehr gute und umfassende Aufstellung zu Maßnahmen der Länder und Entwicklungen auf Bundesebene: https://www.kulturrat.de/corona/

Liebe Grüße, Lexi

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